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Verantwortlich:

Hotel Am Schloss - Dimitriou GdbR
Thomas Dimitriou und Nicole Gran-Dimitriou
Amtgasse 39
55232 Alzey

Kontakt:
Telefon: +49 (6731) 94224
Telefax: +49 (6731) 942255
E-Mail: info@hotelamschloss-alzey.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Ust. Nr. DE 257703524

 

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 7 TMG: Thomas Dimitriou

 

Internet Rechtslage:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seiten, bzw. des gesamten Web's distanziert. Wir haben auf unserer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet angelegt. Für alle diese Links gilt: »Wir möchten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

-für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung

 

 von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren

 

 Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

 

2.       Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als

 Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.

 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.       Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich

 vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

 

1.       Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem

 

 Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

2.       Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem

 

 Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

 

 Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

3.       Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der

 kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche

 verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,

 die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1.       Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten

 

 Leistungen zu erbringen.

 

2.       Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen

 

 weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom

 

 Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

3.       Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der

 

 Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel

 

 allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis

 

 angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

 

4.       Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen

 

 der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht

 

 und das Hotel dem zustimmt.

 

5.       Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung

 

 ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und

 

unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden

 

gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein

 

Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der

 

Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

 

6.       Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen

 

Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu

 

verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart

 

werden.

 

 

7.       Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

 

 Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /

      Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

 

1.       Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen

Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu

zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der

Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn

diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder

vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2.       Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag

 

schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

 

Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht

 

bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht

 

ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

 

3.       Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus

 

anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

4.       Dem Hotel steht es frei,  die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für

 

ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des

 

vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und

 

60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten

Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels

 

1.       Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich

vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf

Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.                                               Sofern ein

kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist

das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer

Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf

sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.       Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach

 

Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls

 

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.       Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

 

zurückzutreten, beispielsweise falls

 

          •   höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages

 

unmöglich machen;

 

          •   Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des

 

Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

 

          •   das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung

 

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit

 

gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

 

          •   ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

 

4.       Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

1.       Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.       Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.       Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur

Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen

vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung

stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm

steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf

Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Haftung des Hotels

 

1.       Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem

 

Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

 

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die

 

Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

 

Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

 

Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die

 

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den

 

Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden

 

bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die

 

Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

2.       Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das

 

ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und

 

Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von €

 

(Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel

 

empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der

 

Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel

 

Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1

 

Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

3.       Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen

 

Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei

 

Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter

 

Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

 

4.       Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

          Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.

  

VIII. Schlussbestimmungen

 

1.       Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

 

Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder

 

Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2.       Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3.       Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

 

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38

 

Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des

 

Hotels.

 

4.       Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

 

ausgeschlossen.

5.       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Amtgasse 39
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